Erziehungspartnerschaft

Die Basis für eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft ist Offenheit und gegenseitige Akzeptanz. Dies erfordert einen ständigen Austausch zwischen den Eltern und den Mitarbeitern des Kinderhauses.

 

Wichtig ist für uns, den Eltern Partner in der Erziehung zu sein.

 

„Die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und der Kita ist die Grundlage für eine auf Dauer angelegte konstruktive, partnerschaftliche Bildungs- und Erziehungsarbeit mit dem Kind.“
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Rheinland-Pfalz (2014), S.58

 

Unsere Elternarbeit ist sehr vielfältig:

 

Zu Beginn steht das Aufnahmegespräch, welches den ersten Kontakt zwischen Kinderhaus und Familie darstellt. Formalien werden geklärt und der Ablauf der Eingewöhnungszeit besprochen. Um das Kind bestens aufnehmen zu können, ist es uns sehr wichtig so viel wie möglich über die bisherige Entwicklung, Vorlieben, Gewohnheiten, Krankheiten, Allergien usw. des Kindes zu erfahren.

 

Alle Familien haben auch jederzeit die Möglichkeit die Konzeption zu lesen, in der unsere Arbeit beschrieben wird.

 

Mindestens einmal im Jahr findet ein Entwicklungsgespräch statt. Dort bekommen die Eltern die Möglichkeit, sich über die Entwicklung ihres Kindes zu informieren, mit der/dem Bezugserzieher*in in ein ausführliches Gespräch zu gehen und ihre Fragen zu stellen. Das Gespräch wird protokolliert und von allen Gesprächspartnern unterschrieben.

 

In Tür- und Angelgesprächen bei der täglichen Bring- und Abholsituation, werden kurze Informationen mit den Eltern ausgetauscht. Darüber hinaus informieren wir Eltern über Briefe und Aushänge an der Pinnwand oder dem Schaukasten.

 

Weitere Kooperationen sind die Eltern-Kind-Aktivitäten (Aktionen). Dazu treffen sich die Eltern mit ihren Kindern gemeinsam im Kinderhaus oder auch außerhalb, beispielsweise zum Grillen, Basteln oder sind auf Ausflügen unterwegs. Dabei lernt man die anderen Familien kennen und kann sich austauschen.

 

Am Ende der Kindergartenzeit können die Eltern und Fachkräfte sich noch einmal zu einem Abschlussgespräch verabreden, bevor dann die Schulzeit beginnt.

 

Weitere Formen der Elternarbeit sind:

 

Der Elternbeirat ist ein beratendes Gremium und besteht aus Eltern, dem Trägervertreter des Kirchenvorstandes sowie die Leitung der Einrichtung. Die Wahl findet jährlich im Herbst statt. Die Treffen finden regelmäßig im Abstand von ungefähr acht Wochen statt. Hier werden die Anliegen der Eltern besprochen und bei Bedarf den Kirchenvorstand weitergegeben.

 

Eine weitere Gruppierung ist der Kindertagesstättenbeirat, in dem Eltern mitwirken können. Dieser ist bei Kindertagesstätten der EKHN bereits als fester Bestandteil etabliert, nun ist ein solches Gremium auch aufgrund des Kita-Zukunftsgesetzes vorgeschrieben.

 

Dieser Ausschuss besteht aus zwei Elternvertreter aus dem Elternausschuss, zwei Mitgliedern des Kirchenvorstands und drei Teammitgliedern, die sich mindestens zweimal im Jahr treffen und relevante Themen des Kinderhauses (z.B. Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) beraten.

 

Die Elternarbeit ist eine unerlässliche Grundlage für eine dauerhafte und partnerschaftliche Bildungs- und Erziehungsarbeit.

 

Sollten Eltern Beschwerden vorbringen wollen, gibt es das Beschwerdemanagementverfahren. Dort werden die Anfragen schriftlich aufgenommen und zeitnah besprochen und bearbeitet.
Diese Anfragen sind ein weiterer wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung der Konzeption, da sie miteinbezogen werden.